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Argumente«Datenschutz für alle»(Referendum gegen die Abschaffung des Datenschutzes im Sozialhilfegesetz) Am 24. Januar 2011 hat der Berner Grossrat der Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG) zugestimmt. Neben mehreren rechtsstaatlich fragwürdigen und diskriminierenden Bestimmungen enthält das beschlossene Gesetz neu folgenden skandalösen Art. 8b Abs. 3: „Für Informationen, die [...] nicht beschafft werden können, holen die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Personen von den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Gewährung von Sozialhilfe eine Vollmacht ein.“ Dies bedeutet, dass mit der Generalvollmacht die Behörden jegliche Informationen über die Antragstellenden beschaffen können. LebenspartnerInnen, ArbeitgeberInnen, VermieterInnen, Banken, Ärzte, Anwälte, Pfarrer, SozialarbeiterInnen etc. werden gesetzlich gezwungen, die Informationen weiterzugeben. Aus mindestens drei Gründe müssen wir uns dagegen wehren:
Gestern die Erwerbslosen, heute die Sozialhilfeabhängigen, morgen die Invaliden. Und übermorgen wir alle? Lasst uns gemeinsam wehren und unsere Grundrechte verteidigen! Herzlichen Dank für jede Mithilfe! Zusammenfassung der Medienkonferenz vom 23. Februar 2011 Referate Medienkonferenz vom 23. Februar 2011 AvenirSocial, der Berufsverband der SozialarbeiterInnen, unterstützt das Referendum SHG |
ArgumenteJuristische GrundlagenAgendaMaterialUnterstützende OrganisationenUnterstützen!
Referendumskomitee referendum-sozialhilfegesetz.ch PC-Konto: 60-165604-0 |
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