Argumente

«Datenschutz für alle»

(Referendum gegen die Abschaffung des Datenschutzes im Sozialhilfegesetz)

Am 24. Januar 2011 hat der Berner Grossrat der Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG) zugestimmt. Neben mehreren rechtsstaatlich fragwürdigen und diskriminierenden Bestimmungen enthält das beschlossene Gesetz neu folgenden skandalösen Art. 8b Abs. 3:

„Für Informationen, die [...] nicht beschafft werden können, holen die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Personen von den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Gewährung von Sozialhilfe eine Vollmacht ein.“

Dies bedeutet, dass mit der Generalvollmacht die Behörden jegliche Informationen über die Antragstellenden beschaffen können. LebenspartnerInnen, ArbeitgeberInnen, VermieterInnen, Banken, Ärzte, Anwälte, Pfarrer, SozialarbeiterInnen etc. werden gesetzlich gezwungen, die Informationen weiterzugeben. Aus mindestens drei Gründe müssen wir uns dagegen wehren:

  • 1. Schutz der Privatsphäre: Mit dem neuen SHG wird das bisher im Gesetz verankerte Sozialhilfegeheimnis, d.h. der Datenschutz und damit die Privatsphäre der Sozialhilfeabhängigen, faktisch aufgehoben. Dies ist ein weiterer Schritt zum Kontrollstaat. Nächste Schritte betreffen uns alle, z.B.: Der Nachrichtendienst des Bundes soll – ohne jeglichen Straftatverdacht – Telefone und E-Mails überwachen, Wanzen setzen und sich in private Computer einhacken dürfen. Zudem sollen bezahlte Spitzel eingesetzt werden können. Wir wollen keine orwellsche Welt, in der die Regierenden grenzenlos alle Machtinstrumente anwenden dürfen, um die Schwächeren der Gesellschaft zu kontrollieren. Dies greift die menschliche Integrität an.
  • 2. Ungleiche Behandlung: Das Bankgeheimnis für Vermögende wird von allen Seiten verteidigt – auch heute noch, wenn Millionen von Diktatoren wie Mubarak und Ben Ali auf Schweizer Konti gefunden werden – während die sozialen Rechte der Sozialhilfeabhängigen stetig beschnitten werden. Bei den Reichen wird von Freiheit und Datenschutz gesprochen, bei den Armen hingegen von Missbrauch. Hinter dem Missbrauch des Missbrauchsdiskurses steht Angstmacherei und die Verschärfung sozialer Ungleichheiten. Wer macht die Welt jedoch tatsächlich unsicher?
  • 3. Verteidigung der Berufsethik: Seit jeher liegt es in der Berufsethik sozialer Berufe (SozialarbeiterInnen, Ärzte etc.), Menschen zu beschützen, ihr Leiden und somit soziale Ungleichheiten zu mindern. Mit dem neuen SHG werden die Grenzen zwischen Beratung, Unterstützung und Kontrolle gesetzlich verwischt. Aus sozialarbeiterischer Sicht gilt es, die fundamentalen Werte dieser Berufe zu verteidigen.

Gestern die Erwerbslosen, heute die Sozialhilfeabhängigen, morgen die Invaliden. Und übermorgen wir alle? Lasst uns gemeinsam wehren und unsere Grundrechte verteidigen!

Herzlichen Dank für jede Mithilfe!

Zusammenfassung der Medienkonferenz vom 23. Februar 2011

Referate Medienkonferenz vom 23. Februar 2011

AvenirSocial, der Berufsverband der SozialarbeiterInnen, unterstützt das Referendum SHG